Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.


Für die Beantragung entstehen keine Kosten.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.


Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden.


Das örtliche Jugendamt


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Das örtliche Jugendamt


Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.


keine


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

keine


Pflegekind, Pflegeeltern, Pflegepersonen, Krankenhilfe, Beitragsübernahme