Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Werke durch ein projektbezogenes Stipendium zu unterstützen. Das Stipendium soll die Geförderte/den Geförderten in die Lage versetzen, verstärkt an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen. Der Produktionsort der geförderten Übersetzung kann frei gewählt werden. Das Stipendium soll mit der Übersetzung einer hochdeutschen Publikation in eine Fremdsprache bzw. mit der Übersetzung eines fremdsprachigen Werkes ins Hochdeutsche den Kulturaustausch fördern.

Die Höhe des Stipendiums für Übersetzungen beträgt bis zu 7.800 Euro.

Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.

Falls Sie Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt haben, haben Sie als Antragstellerin/ Antragsteller bzw. Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.


Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.

Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
  • Bestätigung des Verlags (z.B. Vertrag)
  • Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
  • Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim

Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,

Referat 32,

Leibnizufer 9,

30169 Hannover.

Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.

Die o.g. Anlagen zur Bewerbung werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.


Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


  • Fördervoraussetzung ist eine durch einen anerkannten Verlag (nicht im Selbstverlag und nicht im ZuzahlVerlag) nachgewiesene Übersetzungstätigkeit in Form einer Publikation. Außerdem sollte die schriftliche Bestätigung eines anerkannten Verlags für das konkrete Übersetzungsprojekt mit den wesentlichen Daten (Honorarvereinbarungen und Abgabetermin) vorliegen. Sollte ein Vertrag nicht vorliegen, ist dies kein Ausschlusskriterium.

Gefördert werden können:

  • Sie, wenn Ihr Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen liegt und Sie die fremdsprachige Literatur ins Deutsche übersetzen oder die deutsche Literatur in eine Fremdsprache übersetzen.
  • Sie als Übersetzerin oder Übersetzer, wenn Sie die Werke niedersächsischer Autorinnen und Autoren oder Literatur mit inhaltlichem Niedersachsenbezug in eine Fremdsprache übersetzen. In diesem Fall ist der Wohn- bzw. Produktionsstandort Niedersachsen als zweitrangig zu betrachten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass anerkannte niedersächsische Verlage einen Antrag für eine Übersetzerin oder einen Übersetzer stellen.
  • Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn Sie während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts oder Arbeitsstipendien) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhalten.
  • Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.

  • Lebenslauf ohne Foto
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen
  • Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
  • Bestätigung des Verlags (z.B. Vertrag)

Nicht möglich.


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