Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.


  • Personalausweis oder Reisepass