Dienstleistung
Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf
Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Schlagwörter
Unternehmerkarte