Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
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Sondernutzungen, Veranstaltungen, Baustellenabsicherung, Verkehrsregelung, Straßenfest, Baustelleneinrichtung, Verkehr regeln, Container im öffentlichen Verkehrsraum