Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

Niedersächsisches Justizministerium


Vertretung für eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt