Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind (alternative Investmentfonds). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. 

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.


  • Die Anzeige können Sie formlos stellen.
  • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.


Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:

  • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF, insbesondere Namen und Sitz des AIF, enthält
  • Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
  • Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
  • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
  • Alle weiteren für den Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
  • falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feederfonds handelt:
    • Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
    • Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
    • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
    • Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanleger vertrieben werden darf

EUR 730,00 je Tatbestand


Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.
Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Arbeitstage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.


Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen sowie der Genehmigung der Anlagebedingungen und der Verwahrstelle teilt die BaFin Ihnen mit, ob Sie mit dem Vertrieb beginnen können.


  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage
     

Bundesministerium der Finanzen


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