Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital einsammeln. Dieses Kapital verwenden sie, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie und zum Nutzen der Anlegenden zu investieren.

Publikums-AIF sind kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. 


Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.

Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Werktage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.


Die Anzeige zum Vertrieb inländischer Publikums-AIF können Sie online über das MVP-Portal der BaFin stellen:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP-Portal an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP-Portal.
  • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und fügen Sie diese der Anzeige bei.
  • Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP-Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.


Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:

  • Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF enthält, insbesondere zu Namen und Sitz des AIF
  • Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
  • Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
  • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
  • alle weiteren für Anlegende verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
  • falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen sogenannten Feederfonds handelt:
    • Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
    • Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
    • Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
    • Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanlegerinnen und Privatanleger vertrieben werden darf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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