Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.



Gebühr: kostenfrei

Sie müssen keine Fristen beachten.


Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.


Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.


Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.


Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.


Kein Rechtsbehelf. Es erfolgt kein Bescheid aufgrund eines Verzichts.


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