Dienstleistung
Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.
erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf. Es erfolgt kein Bescheid aufgrund eines Verzichts.