Dienstleistung
Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen
- Landesprüfungsamt -
30163 Hannover
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen
- Landesprüfungsamt -
30163 Hannover
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Verzichtserklärung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.