Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.

Ein geeigneter Sachverständiger prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einer Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektrogesetz.


Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.


Elektronikgerätegesetz, zertifizieren, Prüfer, überprüfen