Sie können Prüfungen für folgende Abschlüsse ablegen: Steuerfachwirt/in, Fachassistent/in Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT-Prozesse.



Anhörungsfrist: 3 Monate

Gebühr: EUR 350,00 - 450,00

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung nach Anmeldeschluss für Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Monate

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

  • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Ladung zur schriftlichen Prüfung. Schriftliche und mündliche finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Die Ladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie nach Bestehen der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird Ihnen in der Ladung mitgeteilt.
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und dem Ladungsschreiben als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Wenn Sie an der mündlichen Prüfung der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.  
  • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

  • Ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Berufsabschluss-Zeugnisses
  • Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer und Wochenstd. durch den Arbeitgeber
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch bei der zuständigen Stelle
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung” entnehmen

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-6 im Deutschen Qualifikationsrahmen.


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