Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.


Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung