Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen („Riester“) und Basisrentenverträgen („Rürup“) zuständig. Für in zertifizierte Verträge geleistete Beiträge kann ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und bei Altersvorsorgeverträgen die Altersvorsorgezulage beantragt werden.

Anträge auf Zertifizierung stellen können Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen und Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) genannten Anbieter.

Ihren Antrag auf Zertifizierung des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Die Zertifizierungsstelle prüft, ob

  • der Antrag von einem Anbieter nach § 1 Absatz 2 oder § 2 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) oder
  • einem Spitzenverband der in § 1 Absatz 2 genannten Anbieter eingereicht wurde und ob
  • die vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien erfüllen.

Jedes zertifizierungsfähige Vertragsmuster erhält ein Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob

  • das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist,
  • die gemachten Zusagen des Anbieters erfüllbar sind und
  • die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
     

Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags, einen Altersvorsorge- oder einen Basisrentenvertrag zu zertifizieren, betragen EUR 5.000.

Wird einem Antrag ein zertifizierter Antrag eines Spitzenverbands zugrunde gelegt und werden die weiteren Voraussetzungen des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) erfüllt, beträgt die Gebühr EUR 500,00.

Für Anträge eines Spitzenverbandes, welche dieser als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese stellt, beträgt die Gebühr je zertifizierungswilligem Mitglied EUR 250,00.

Für die Ergänzung eines Vertrags um eine Darlehensoption, wenn der Vertrag nach dem AltZertG in der am 31.12.2007 geltenden Fassung zertifiziert wurde, beträgt die Gebühr EUR 250,00.
 


  • Entrichtung der Gebühr: innerhalb eines Monats nach Bescheidbekanntgabe (§ 12 Absatz 2 Satz 2 AltZertG)
  • Ergänzungsanzeige: innerhalb von 3 Monaten (Ausschlussfrist) nach Zugang der Ergänzungsanforderung durch die Zertifizierungsstelle (§ 4 Absatz 5 AltZertG)
     

  • regelmäßig 2 bis 3 Monate

Sie müssen den Antrag auf Zertifizierung schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

  • Rufen Sie den für Ihre Zwecke passenden Zertifizierungsantrag auf der Internetseite des BZSt auf. Rufen Sie ebenfalls die Anlage zum Antrag auf Zertifizierung (Checkliste) auf.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. In der Checkliste geben Sie die für die Bearbeitung erforderlichen Daten elektronisch an und drucken das Dokument dann aus.
  • Senden Sie den Antrag und alle Unterlagen per Post an den Dienstsitz des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in Berlin.
  • Nach Eingang Ihres Antrages setzt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Gebühr durch schriftlichen Bescheid fest, welche innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten ist.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft Ihren Antrag. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen nicht, fordert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fehlende Angaben, Unterlagen oder Vertragsanpassungen (Ergänzungsanzeige) innerhalb von 3 Monaten an. Erfüllt Ihr Antrag auch nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen nicht, lehnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den Antrag ab. Erfüllt Ihr Antrag die Voraussetzungen für eine Zertifizierung, erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Zertifizierung unter Vergabe einer Zertifizierungsnummer für das Vertragsmuster. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert Sie per Post über den Ausgang der Prüfung.
     

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)


Anträge auf Zertifizierung können stellen:

  • Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
  • Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 AltZertG genannten Anbieter
     

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Antrag auf Zertifizierung durch Vertretungsberechtigten
  • Anlage zum Antrag auf Zertifizierung (Checkliste)
  • Unterlagen, die belegen, dass die Vertragsbedingungen nach § 1 Absatz 3 oder § 2 Absatz 3 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifizierbar sind
  • eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde über den Umfang der Erlaubnis und bei Unternehmen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 zusätzlich über den Umfang der Aufsicht und die Höhe des Anfangskapitals (§ 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 AltZertG); bei einem Anbieter im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AltZertG sind anstelle der Bescheinigung ein Registerauszug, die Satzung und die gutachterliche Äußerung des Prüfungsverbands nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 AltZertG beizufügen
     

  • Einspruch
  • Klage
     

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