Dienstleistung
Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen
Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulreife haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Hochschule des Landes erhalten. In Niedersachsen gibt es zwei verschiedene Zugangsmöglichkeiten: über eine absolvierte Meister- oder Technikerprüfung oder vergleichbare Aufstiegsqualifikation oder einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit in Vollzeit in eben diesem Beruf. Sie können sich an Ihrer Wunschhochschule beraten lassen, welcher Weg für Sie passend ist. Dieser ist abhängig von Ihrem Studienwunsch, Ihrem Schulabschluss und Ihrer beruflichen Qualifikation.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Voraussetzungen durch die Hochschulen fallen grundsätzlich keine Kosten an. (Ausnahmen sind je nach Hochschule möglich)
Welche Fristen muss ich beachten?
Anfragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und zur Prüfung Ihrer Voraussetzungen können jederzeit gestellt werden. Eine Bewerbung muss im Bewerbungszeitraum erfolgen.
Verfahrensablauf
Ob eine berufliche Qualifikation vorliegt, müssen Sie mit der jeweiligen Wunschhochschule klären:
- Informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule über das Verfahren und die Möglichkeiten der Beratung
- Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt zum Zeitpunkt der Bewerbung.
- Die Möglichkeit und Art des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte wird an der Hochschule ermittelt.
- Informationen und Beratung erhalten Sie vorab von der Zentralen Studienberatung der Hochschule.
Voraussetzungen
- Option 1: Sie haben erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifikation absolviert, zum Beispiel als Techniker*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder IHKFachwirt*in. Welche Aufstiegsqualifikation anerkannt wird, wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft.
- Option 2: Sie haben erfolgreich eine mindestens dreijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre in Vollzeit in dem erlernten Beruf gearbeitet.
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung der Voraussetzungen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (Unterschiede sind je nach Hochschule möglich):
- aktueller Bildungsgang
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Zeugnisse weiterer beruflicher Qualifikationen und/oder Weiterbildungsabschlüsse (amtlich beglaubigte Kopie)
- vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit
- Nachweis der Weiterbildung inklusive zeitlichem Umfang
Formulare
Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:
TU Braunschweig
Universität Vechta
Hochschule Hannover
HBK Braunschweig
Universität Hildesheim
Universität Göttingen
HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Medizinische Hochschule Hannover
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Hochschule Osnabrück
TU Clausthal
Universität Lüneburg
Hochschule Emden/Leer
Rechtsbehelf
Ist der Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation für den gewünschten Studiengang nicht möglich oder liegt keine Hochschulzugangsberechtigung vor, erfolgt (im Rahmen eines Bewerbungs- oder Zulassungsverfahrens) eine Ablehnung. Gegen diese kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Klage eingelegt werden.