Die erste Prüfung beendet Ihr Jurastudium.

Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:

  • die staatliche Pflichtfachprüfung und
  • die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den juristischen Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.


Die Klausuren werden in vier Durchgängen pro Jahr geschrieben (Januar, April, Juli, Oktober).

Der Meldezeitraum ist vorgegeben und endet jeweils fünf Monate vor dem Klausurdurchgang.

Änderungen und Rücknahmen des Zulassungsantrages sind bis zum Zugang des Zulassungsbescheides möglich.

Der Zulassungsbescheid wird circa zwei Monate vor den schriftlichen Aufsichtsarbeiten versandt.


Die Meldezeiträume (fünf Monate vor dem Klausurdurchgang) sind auf der Internetseite für das aktuelle und das folgende Jahr veröffentlicht.



Für die Zulassung zur erstmaligen Ablegung der Pflichtfachprüfung fallen keine Gebühren an. Für die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nach erstmalig bestandener Prüfung fallen Gebühren in Höhe von 160 € an. Diese Gebühr fällt nicht an, wenn der erste Versuch als sogenannter Freiversuch abgelegt wurde.
Abgabe: kostenfrei

Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.

Das Landesjustizprüfungsamt prüft Ihre Angaben.

Liegen alle Voraussetzungen vor, erlässt das Landesjustizprüfungsamt einen Zulassungsbescheid.

Hierin steht, wann und wo Sie die schriftlichen Aufsichtsarbeiten ablegen müssen.

Sie schreiben sechs Aufsichtsarbeiten in jeweils fünf Stunden.

Nach Korrektur der schriftlichen Aufsichtsarbeiten werden Sie durch das Landesjustizprüfungsamt zu Ihrer mündlichen Prüfung geladen.

Sie werden mündlich geprüft.

Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung wird Ihnen Ihr Zeugnis auf dem Postweg übersandt.


Niedersächsisches Justizministerium

- Landesjustizprüfungsamt -

Fuhsestraße 30

29221 Celle

landesjustizamt pruefungsamt@mj.niedersachsen.de

05141/5939-0


  • Sie haben die Mindeststudienzeit (2 Jahre) an einer deutschen Universität absolviert.
  • An der Universität haben Sie mit Erfolg teilgenommen an:

1. einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder soziale Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden

2. der universitären Zwischenprüfung

3. den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht

4. einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder  einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs

5. einer Lehrveranstaltung für Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften und

6. einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

  • Sie haben vierwöchige Praktika absolviert bei

1. einem Amtsgericht

2. einer Verwaltungsbehörde und

3. einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung.

Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung und in dem dieser Antragstellung vorausgegangenen Semester an einer Universität in Niedersachsen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben.


  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  • Zeugnis zum Nachweis der Hochschulreife
  • Handschriftlicher Lebenslauf
  • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen

1. Grundlagenschein

2. Zwischenprüfung

3. Übungen für Fortgeschrittene

4. Fremdsprachenschein

5. Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein

6. Schlüsselqualifikation

7. Praktika

8. Studienverlaufsbescheinigung

  • Geburtsurkunde

Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen. Die Geburtsurkunde können Sie in einfacher Kopie einreichen.


Der Zulassungsantrag ist schriftlich nach dem auf der Internetseite bereitgestellten Formular einzureichen.


https://justizportal.niedersachsen.de/download/122879/Antrag_auf_Zulassung_zur_Pflichtfachpruefung_NJAG_2009_ohne_Vortrag_-_barrierearm.pdf

Klage gegen die Nichtzulassung oder die Zulassung in anderer Form (z.B. R-Versuch statt F-Versuch).

Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung


Die Pflichtfachprüfung kann regulär (R) abgelegt werden.

Die Pflichtfachprüfung kann frühzeitig im sog. „Freiversuch“ (F) abgelegt werden.

Die Pflichtfachprüfung kann im „Freiversuch“ auf zwei Prüfungstermine aufgeteilt werden, wenn der zweite Prüfungstermin noch frühzeitig ist, sog. „Abschichten“ (V).


Informationen des Landesjustizprüfungsamtes

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