Dienstleistung
zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden
Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.
Voraussetzungen
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie die Anmeldung online ab.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
Handlungsgrundlage(n) - In welchen gesetzlichen Regelungen ist die Leistung (einschlägig) geregelt? - Geben Sie die der Leistung zugrundeliegenden Handlungs- und/oder Rechtsgrundlagen an - Kurzbezeichnung des Gesetzes/Richtlinie oder Ähnliches und Abkürzung in Klammern nennen - Wenn möglich, die konkreten Fundstellen benennen (Paragrafen/Artikel) - Fundstellen verlinken, wenn verfügbar (www.gesetze-im-internet.de, www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de, www.eur-lex.europa.eu oder andere amt
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Schlagwörter
Prüfer-Auffrischung, Prüfer, Prüferinnen, Luftfahrtpersonal, Prüferauffrischung, Prüfer-Auffrischungslehrgang, Prüferin, Prüferauffrischungslehrgang, LBA, Prüferauffrischungsseminar, Luftfahrzeug, Luftfahrt-Bundesamt, Luftfahrt, Auffrischung, Prüferberechtigung, Prüfer-Auffrischungsseminar