Dienstleistung
Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen
Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.
Förderungen zur Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste sind unter anderem möglich für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes.
Das Vorhaben ist vorab der eingerichteten lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) vorzustellen. Bei einem positiven Beschluss der FLAG kann eine Zuwendung gewährt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.
Verfahrensablauf
- Vor Antragstellung ist das Vorhaben der FLAG vorzustellen.
- Die FLAG wählt zuwendungsfähige Vorhaben durch Beschluss aus.
- Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
- Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
- Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
- Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.
Ansprechpunkt
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchgeführt werden
- Das Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes müssen der genehmigten „Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste“ entsprechen.
- Es muss ein positiver Beschluss der FLAG vorliegen
- Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei öffentlich-rechtlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern den Betrag von 10.000 € und bei privatrechtlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern von 3.000€ überschreiten.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
- Projektbeschreibung
- Detaillierter Finanzierungs-Kostenplan
- Angebote zur Plausibilisierung der Kosten
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste im Rahmen des EMFAF
VO (EU) 2021/1139 (EMFAF VO)
VO (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)
§ 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Deutsches Programm für den EMFAF
Rechtsbehelf
Klage