Die Förderung hat zum Zweck die Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes der Metropolregion zu verbessern. Dazu sollen Maßnahmen gefördert werden, die einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmen der Metropolregion Bremen-Oldenburg aufweisen und den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickeln und intensivieren.

Dazu können Maßnahmen und Projekte gehören, die

  • die Vernetzung und Interaktion relevanter Bereiche initiieren und weiterentwickeln
  • die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts und Wissenschaftsregion verstärken,
  • die Lebensqualität in der Region fördern sowie
  • die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen.

Die Förderung gemeinsamer Maßnahmen zwischen Bremen und Niedersachsen wird besonders bevorzugt.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Der Zuwendungsempfänger hat mindestens einen Eigenanteil von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

  • Anträge sind in der Regel bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres einzureichen
  • Die Anträge sind an die Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. zu richten
  • Die Bekanntmachung ggf. weiterer Antragsstichtage erfolgt über die Internetseite der Metropolregion Bremen-Oldenburg

Geschäftsstelle des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V., Delmenhorst


Zu den förderbaren Maßnahmen und Projekten gehören solche, die

  • die Vernetzung und Interaktion relevanter Bereiche initiieren und weiterentwickeln
  • die Profilierung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion als nationale und europäische Wirtschafts- und Wissenschaftsregion verstärken,
  • die Lebensqualität in der Region fördern sowie
  • die Umsetzung von regional bedeutsamen Aufgaben nachhaltig unterstützen.

Empfänger der Förderleistung müssen

  • Vereinsmitglieder der MR HBOL
  • Die kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet der MR HBOL oder
  • Rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung

sein.


  • Ausgefüllte Anträge (Formulare sind bei der Metropolregion erhältlich)

Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.
Gebühr: kostenfrei

Die Anträge sind in der Regel bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres einzureichen. Es können jedoch auch weitere Antragsstichtage durch die Bewilligungsstelle zugelassen werden.


Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht.


Die Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung beachten. Die Projekte beachten die Chancengleichheit (z.B. Inklusion, Vereinbarkeit Familie und Beruf).


Internetseite der Metropolregion Bremen-Oldenburg

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.


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