Die Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg und der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll zum Zweck haben, die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit, die Sichtbarkeit nach außen sowie den Zusammenhalt und die Kooperation innerhalb der Region zu stärken. Dies soll durch die Förderung von Projekten erreicht werden, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion Hamburg als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Außerdem soll die Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnerinnen und -partnern unterstützt werden.

Die Zahlungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Rahmen einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss  gewährt.

Projekte innerhalb von sogenannten Leitprojekten werden mit bis zu 80%, sonstige Projekte mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der Zuwendungsempfänger hat mindestens einen Eigenanteil von 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

  • Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten. Dieser hat zu dem Antrag Stellung zu nehmen und insbesondere auf Bedenken gegen das Projekt und die vorgesehene Finanzierung einzugehen.

Förderfondsübergreifende Projekte:

  • Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin, der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten. Dieser hat zu dem Antrag Stellung zu nehmen und insbesondere auf Bedenken gegen das Projekt und die vorgesehene Finanzierung einzugehen.

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg


Der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin muss eine der folgenden Rollen erfüllen:

  • Antragsberechtigt für den Förderfonds Hamburg/Niedersachsen: die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, LüchowDannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.
  • Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e. V. ist bei allen Förderfonds der Metropolregion Hamburg antragsberechtigt.

Ausgefüllte Anträge (jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch)


Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.
Gebühr: kostenfrei

Sie müssen keine Fristen beachten.


Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht.


Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung


räumliche Entwicklung, wirtschaftliche Entwicklung, kulturelle Entwicklung, soziale Entwicklung, Förderung Regionalbewusstsein, technologische Entwicklung, Hamburg, Förderung Nachhaltigkeit, Förderung Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der Metropolregion