Dienstleistung
Terminvergabe Zulassungsstelle
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten/ Adressen der Zulassungsstellen mit Nebenstellen
Wichtige Hinweise
- Es können keine Zulassungen mehr vorgenommen werden, wenn Kfz-Steuerrückstände beim Zoll (ehemals Finanzamt) bestehen.
- Seit dem 01.03.2007 können Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz vorgenommen werden.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für die einzelnen Vorgänge in der Zulassungsstelle benötigen, entnehmen Sie bitte den unten stehenden Links.
außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges
Ummeldung des Fahrzeugs bei Umzug in den Landkreis Cuxhaven
Zulassung von Elektrofahrzeugen «E«
Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person
ZBI (Fahrzeugschein) - Verlust
ZBII (Fahrzeugbrief) - Verlust
Vordrucke
Bitte beachten Sie, dass sich der Vordruck der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer aufgrund der Änderung von Kontonummer und Bankleitzahl zu IBAN und BIC geändert hat. NUR mit dem korrekt ausgefüllten Formular "SEPA-Lastschriftmandat" kann ihr Vorgang bearbeitet werden!
Das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer muss von der Antragstellerin/ vom Antragsteller unterschrieben sein. Die Unterschriftsbefugnis kann nicht per Vollmacht übertragen werden.
Antragstellung für Kunden mit Checkliste
Einverständniserklärung für Vereinigungen (Gbr)
Verlusterklärung ZB I - Fahrzeugschein
Steuerbefreiungen / Steuervergünstigungen
allgemeiner Antrag auf Steuervergünstigung
Steuerbefreiung grünes Kennzeichen
Steuervergünstigung Anhängerzuschlag
Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung
Anfallende Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Lage des Einzelfalles des Zulassungsvorganges.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr