Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.


Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.


Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES


Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben. 


Kopie des Ausweisdokuments


Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Tierische Nebenprodukte, Gewerblicher Umgang, Verbringung in andere Mitgliedstaaten, Beförderung tierischer Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte