Dienstleistung
Jagdaufseher Bestätigung
Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
Bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 35,00
Gebühr: EUR 15,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Voraussetzungen
Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen
- jagdausübungsberechtigt oder von einer jagdausübungsberechtigten Person privatrechtlich zum Jagdschutz bestellt sein,
- jagdpachtfähig sein und einen Jagdschein besitzen, sowie
- die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag des Jagdausübungsberechtigten
- Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft oder des Verbandes der Jagdaufseher über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Revierjägerin/zum Revierjäger oder eine forstliche Ausbildung
- Nachweis der Jagdpachtfähigkeit