Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.



Gebühr: kostenfrei

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.


Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde