Dienstleistung
Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Schlagwörter
Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg, Straßenreinigung