Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.


Es fallen keine Kosten an.


Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    


Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.


An das örtliche Jugendamt


Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.


Beitragsübernahme, Pflegepersonen, Pflegeeltern, Unfallversicherung, Pflegekind