Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.

  1. Genehmigung zum Einbau des Zwischenzählers
  2. Jährliche Meldung des abzusetzenden Mengen



Der Antrag auf Absetzung bzw. Zurechnung von Abwassergebühren muss bis zum Jahresende bzw. nach Ablauf des Erhebungszeitraumes von 3 Monaten bei der Samtgemeinde Hesel eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Anträge nicht mehr berücksichtigt.

Für Zisternenbesitzer gelten die o.a. Fristen ebenso. Die Samtgemeinde Hesel behält sich vor, unter Zugrundelegung des Vorjahresverbrauches die Wassermengen zu schätzen.


Der Antrag auf Genehmigung zum Zwischenzählereinbau sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da die Absetzung von Abwassermengen nach Genehmigung des Einbaus möglich ist.


Für die Genehmigung zum Einbau des Zwischenzählers wird eine Verwaltungsgebühr von 51,00 Euro erhoben.


Die Meldung der abzusetzenden Abwassermengen ist gebührenfrei.


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