Dienstleistung
Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Samtgemeinde Hesel einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 13.01.2025 09:00 – 20.02.2025 23:59 Uhr (bei Selbstabholung bis zum 21.02.2025 10:00 Uhr).
Bis zum 21.02.2025 15:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen persönlich aus dem Rathaus abgeholt werden.
Schlagwörter
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