Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Samtgemeinde Hesel einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

 

 

Europawahl am 09.06.2024

Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 29.04.2024 00:00 – 06.06.2024 23:59 Uhr (bei Selbstabholung bis zum 07.06.2024 14:00 Uhr).

Bis zum 07.06.2024 18:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen persönlich aus dem Rathaus abgeholt werden.

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