Dienstleistung
Personalausweis Ausstellung vorläufig für unter 16 Jährige
Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des vorläufigen Reisepasses für unter 16 Jährige im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- Reisepass
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
bei Verlust
- Vorlage einer Verlustanzeige
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten mit Unterschrift und Kopie der Ausweisdokumente der/des Sorgeberechtigten – zum Unterschriftenabgleich. Ein Vordruck hierfür ist unter Anträge/Formulare zu finden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht möglich.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 10,00
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Online-Formular:
Einverständniserklärung zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für unter 16 Jährige