Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.

 


Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des vorläufigen Reisepasses für unter 16 Jährige im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.


  • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
  • Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • im Passformat (45 x 35 mm)
  • im Hochformat
  • Frontalaufnahme ohne Rand
  • ohne Kopfbedeckung und
  • ohne Bedeckung der Augen

bei Verlust

  • Vorlage einer Verlustanzeige


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten mit Unterschrift und Kopie der Ausweisdokumente der/des Sorgeberechtigten – zum Unterschriftenabgleich. Ein Vordruck hierfür ist unter Anträge/Formulare zu finden.


Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.


Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht  möglich.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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