Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Mit dem Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, die Daten zur Antragsvorbereitung an die Samtgemeinde Hesel elektronisch zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des vorläufigen Reisepasses für unter 16 Jährige im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen.

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
  • Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten mit Unterschrift und Kopie der Ausweisdokumente der/des Sorgeberechtigten – zum Unterschriftenabgleich. Ein Vordruck hierfür ist unter Anträge/Formulare zu finden.


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten mit Unterschrift und Kopie der Ausweisdokumente der/des Sorgeberechtigten – zum Unterschriftenabgleich. Ein Vordruck hierfür ist unter Anträge/Formulare zu finden.



Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.



Geltungsdauer: 1 Jahr


Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.


Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Bearbeitungsdauer: 0 Tage


vorübergehender Reisepass, Urlaub