Dienstleistung
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises ist notwendig.
Zudem muss ein neuer Personalausweises beantragt werden. Hier ist es aber ratsam, noch einige Tage damit zu warten, falls der verloren gestohlene Personalausweis doch noch wieder auftauchen sollte. Ein neu beantragter Personalausweis kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Wenn der verlustig gegangene Personalausweis nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
Verfahrensablauf
Der Verlust muss hier persönlich angezeigt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Ersatzdokumente wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität. Sollte es sich bei dem Verlust um ein Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Für die Beantragung eines neuen und vorläufigen Personalausweises muss ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden. Die Gebühren sind zurzeit mit EC-Karte zu entrichten.