Dienstleistung
Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Zudem kann gemäß § 50 Bundesmeldegesetz der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprochen werden:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung
(§ 36 Abs. 2 BMG) - Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG).
Grundsätzlich sind Übermittlungssperren bei Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel
Ihr Personalausweis; ggf. in Kopie, wenn der Antrag schriftlich eingereicht wird.
Welche Gebühren fallen an?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport