Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes machen. Bei der Nebenwohnsitzbehörde wird dann automatisch über eine Rückmeldung die Nebenwohnung abgemeldet.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Die Meldung muss persönlich erfolgen; bei Eheleuten/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft siehe „Welche Unterlagen werden benötigt“.


Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.



Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Ihr Personalausweis – wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner wegziehen, kann eine Person beide abmelden, auch minderjährige Kinder. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.  Wenn volljährige Kinder abgemeldet werden sollen, müssen diese sich selber um die Abmeldung kümmern.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.


Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Abmeldung eines Nebenwohnsitzes