Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).


Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Die Meldung muss persönlich erfolgen, bei Ehegatten/eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft siehe unter „Welche Unterlagen werden benötigt“.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.



Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Ihr Personalausweis – wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner zuziehen, kann eine Person beide anmelden. Bitte auch hier den Personalausweis von der Ehegattin/vom Ehegatten oder von der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Auch die minderjährigen Kinder können mit angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Wenn volljährige Kinder mitziehen, müssen diese sich selber um die Anmeldung kümmern.

Handelt es sich bei der neuen Wohnung um eine Mietwohnung, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vordruck und Online-Antrag unter Anträge/Formulare) unterschrieben vom Vermieter mitgebracht werden.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Vordruck - Wohnungsgeberbestätigung
Download als PDF Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Hesel

Online-Antrag - Wohnungsgeberbestätigung

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Anmeldung als Nebenwohnsitz