Dienstleistung
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung des kostenlosen Familienpasses
Bereits seit dem 01. Januar 1992 hat es sich die Stadt Cloppenburg zur Aufgabe gemacht, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende durch den Cloppenburger Familienpass zu fördern. Durch diesen werden finanzielle Zuwendungen der Stadt an Familien vermittelt; er eröffnet den Familien somit eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Wer erhält den Familienpass:
Anspruchsberechtigt für den kostenlosen Familienpass sind Familien mit mindestens drei Kindern, Alleinerziehende ohne im selben Haushalt lebenden ( Ehe-) Partner mit mindestens einem Kind sowie Familien bzw. Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (mindestens 50 % GdB). (Gültigkeit: Ein Kalenderjahr)
Vergünstigungen:
Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:
- Ermäßigte Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen in der Stadt und in der Stadthalle von 50%, höchstens jedoch 12 €.
- Gebührenbefreiung bei der erstmaligen Ausstellung eines Kinderreisepasses.
- Zuschuss für selbstgezahlte Beiträge zum Kindergartenbeitrag, zum Krippenbeitrag oder zum Tagesmutterbeitrag in Höhe von monatlich 10 €.
- Klassenfahrtzuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens jedoch 50 € (Ansprüche Dritter, wie BuT-Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen) sind.
- Ermäßigte Wertkarten für das Freizeitbad.
- Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungsgebühren.
Anträge und Verlängerungen können auch schriftlich eingereicht werden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei Kindern über 18 Jahre Kindergeldnachweis
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?
Gegen eine Gebühr von 110 € für Familien mit einem Kind sowie gegen eine Gebühr von 80 € für Familien mit 2 Kindern, kann der Familienpass auch kostenpflichtig erworben werden. (Gültigkeit: Antragsmonat sowie die folgenden 12 Monate)
Rechtsgrundlage
Freiwillige Leistungen auf Grund von Ratsbeschlüssen.