Die Stadt Cloppenburg ist seit 2012 mit der Erstellung des ersten Klimaschutzkonzeptes im Klimaschutz engagiert.

 

Energieeinsparung, die Erschließung erneuerbarer Energiequellen, die Anpassung an den Klimawandel und eine Erhöhung der Biodiversität sind eine gesamtgesellschaftliche umweltpolitische Aufgabe.

 

Einen Überblick der bisherigen und zukünftigen Aktivitäten der Stadt Cloppenburg finden Sie auf unserer Homepage: www.cloppenburg.de/wirtschaft-bauen/klima-und-umwelt/klimaschutz/

 

Die von der Stadtverwaltung und der Liegenschaften der Stadt verursachten Treibhausgasemissionen stellen nur einen kleinen Teil der Gesamtemissionen der Stadt Cloppenburg dar. Das macht die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Verbände erforderlich um die gemeinsamen Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Wir möchten Sie als wichtigen Akteur anregen in ihrem Umfeld einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung und für eine lebenswerte Zukunft zu leisten. Das Klimaschutzförderprogramm der Stadt Cloppenburg soll die Förderangebote auf Europa-, Bundes- und Landesebene ergänzen und vertiefen.

 

Das hier vorgestellte Programm stellt den Start des Klimaschutzförderprogrammes dar und soll regelmäßig angepasst und erweitert werden.

 

Für detaillierte Informationen lesen sie bitte unsere „Richtlinie der Stadt Cloppenburg zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz im Rahmen des Förderprogrammes „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ vom 11.03.2024, die die rechtliche Basis darstellt, auf der Internetseite der Stadt Cloppenburg unter https://www.cloppenburg.de/wirtschaft-bauen/klima-und-umwelt/klimaschutz/foerderung-von-massnahmen/. Hier finden sie auch weitere Informationen und Links rund um das Förderprogramm und zum Klimaschutz.

Wie stelle ich den Antrag?

 

Der Antrag kann hier online gestellt werden. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Antragsstellung zulässig.

 

 

Wann stelle ich den Antrag?

 

Der Förderantrag muss vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Diesem Antrag ist ein Angebot bzw. wenn bereits vorhanden eine Auftragsbestätigung einer entsprechenden Dienstleistung anbietende Person / angebotsstellende Person beizufügen. In dem Angebot muss erkennbar sein, dass die jeweils geforderten Bedingungen für die Fördermaßnahme eingehalten werden. Ggf. sind weitere Unterlagen beizufügen, falls das Angebot alleine diese Information nicht enthält.

 

Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages wird der Antragsteller informiert und die entsprechenden Fördermittel für die antragstellende Person reserviert.

 

Zur Vervollständigung eines eingereichten Antrages kann die Stadt fehlende Unterlagen unter Fristsetzung bei der antragstellenden Person anfordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

Wenn Anträge nicht mit den vollständigen Unterlagen eingereicht wurden, fordert die Stadt diese nach. In diesem Fall bedarf es keiner erneuten Antragstellung. Die Stadt kann für die Nachreichung von Unterlagen Fristen setzen, die von den allgemeinen Fristen zur Einreichung der vollständigen Unterlagen abweichen. Hält die antragstellende Person diese Frist nicht ein, kann die Stadt Förderanträge ablehnen.


Team Klimaschutz

Sevelter Str. 8

49661 Cloppenburg

klimaschutz@cloppenburg.de

04471-185 324


Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cloppenburg.

 

Gemeinnützige Vereine, Verbände sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in der Stadt Cloppenburg sind ebenfalls antragsberechtigt.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Stadt Cloppenburg zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz im Rahmen des Förderprogrammes „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ vom 11.03.2024.


Was ist zu beachten

 

Förderanträge können ausschließlich für Maßnahmen gestellt werden die geplant sind. Maßnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bewilligungsstelle vor Förderzusage begonnen sein.

 

Der Geltungsbereich ist auf die Stadt Cloppenburg begrenzt. D.h. der Ort der Maßnahmenumsetzung muss innerhalb des Stadtgebiets liegen

 

Eine Förderung ist einmal im Kalenderjahr pro Haushalt, Verein, Verband, Unternehmen zulässig.

 

Die Antragsberechtigten müssen im Rahmen der zu fördernden Maßnahme einen Eigenanteil von 50 % der Fördersumme leisten. Ausgenommen sind Maßnahmen, bei denen pro Maßnahme eine pauschale Summe ausgezahlt wird oder bei denen pauschal ein Eigenanteil anfällt. 

 

Die Mindestantragssumme beträgt 300,00 € (→ 150,00 € Fördersumme). Förderanträge in geringerer Höhe bleiben zwecks Begrenzung des Verwaltungsaufwandes unberücksichtigt. Mehrere Maßnahmen können als Paket eingereicht werden, um die Mindestantragsumme zu erreichen

 

Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages können nur tatsächlich lt. Rechnung entstandenen Kosten berücksichtigt werden, die eindeutig zur Maßnahme gehören und für die Realisierung angemessen und erforderlich sind.

 

Die Antragshöchstgrenze des Zuschusses beträgt 6.000,00 € (→ 3000,00 € Fördersumme) je Antragsberechtigten. 

 

Was wird nicht gefördert

 

Maßnahmen außerhalb dieses Förderprogramms

 

Maßnahmen, mit deren Umsetzung bereits vor Antragstellung und erfolgter Bewilligung begonnen wurde.

 

Maßnahmen, die gegen (bau-) rechtliche Belange bzw. Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Der Antragsteller hat die (bau-) rechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit sicherzustellen.

 

Maßnahmen, bei denen die Angemessenheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Eigenleistungen in Form von selbst geleisteter Arbeit oder Nachbarschaftshilfe.

 

Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlich oder durch eine Satzung vorgeschrieben sind.