Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Cloppenburg

Wie sind die Cloppenburger Sportstätten und Plätze zurzeit belegt?

Ab sofort bietet das Hallenbelegungsprogramm "Locaboo" dazu eine tagesaktuelle Übersicht über alle Sportstätten im Stadtgebiet. Klicken Sie dazu einfach auf den hier hinterlegten Link.

Sollten Sie Interesse an der Nutzung einer Sportstätte oder sonstige Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung


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