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Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Soziales und Integration
Dienstleistungen
Landkreis Vechta
Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht
Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht
Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht