Dienstleistung
Auskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Montag - Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
05491 662-88
05491 662-0
Mühlenstraße 18
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Montag - Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
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oder nach Vereinbarung
05491 662-88
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Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Schlagwörter
Daten sperren, Übermitttlungssperre
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Es fallen keine Gebühren an.
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.