Dienstleistung
Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Damme
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Damme. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen und die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lassen.
Sie können Ihren Verlust auch Online über verlustsache.de in unserem Online-Fundbüro melden. Das Online-Fundbüro von Nova-Find ( verlustsache.de ) ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder eine Verlustmeldung aufzugeben. Nachdem Sie eine Verlustmeldung erfasst haben, wird diese automatisch mit den bestehenden und zukünftigen Fundmeldungen im System abgeglichen. So erhöhen Sie die Chancen, Ihren verlorenen Gegenstand schnell wiederzufinden. Der Service ist rund um die Uhr verfügbar, sodass Sie jederzeit Zugriff auf aktuelle Fundmeldungen haben, ohne die Meldestelle der Stadt aufsuchen zu müssen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, die Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Damme selbst Eigentümerin der Sachen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauhof der Stadt Damme auf (05491 671267). Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben.
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Damme
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Damme bzw. in bestimmten Fällen (u.a. Fund-Räder) der Bauhof der Stadt Damme.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Fundbüro, Fundsache, Fundsachen, freilaufend, Fundamt, gefunden, verloren, Handy, Hund, ausgesetzt, Tierfund, Schlüssel, herrenlos, Brille, Katze, Geldbörse, Portemonnaie
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Damme bzw. in bestimmten Fällen (u.a. Fund-Räder) der Bauhof der Stadt Damme.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.