Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Einrichtung
Stadt Damme
Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Fax
05491 662-88
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Telefon
05491 662-0
05491 662-0
E-Mail
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
EUR 7,50
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 7,50
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige