Dienstleistung
Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Einrichtung
Stadt Damme
Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Fax
05491 662-88
05491 662-88
Telefon
05491 662-0
05491 662-0
E-Mail
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Anmeldung
".
Schlagwörter
Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Halten von Hunden Abmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Schlagwörter
Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Halten von Hunden Abmeldung