Dienstleistung
Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Damme
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 €
b) für den zweiten Hund 54,00 €
c) für jeden weiteren Hund 72,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Abmeldung
".
Schlagwörter
Tierhaltung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 €
b) für den zweiten Hund 54,00 €
c) für jeden weiteren Hund 72,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".