Hundesteuer Anmeldung

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Ansprechpartner
Frau Ilka von Lehmden

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.


Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Damme

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

a) für den ersten Hund 36,00 €

b) für den zweiten Hund 54,00 €

c) für jeden weiteren Hund 72,00 €

d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €

(Rechtsgrundlage Hundesteuersatzung der Stadt Damme)



Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Tierhaltung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Halten von Hunden