Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Melderegisterauskunft, Ausländerstelle, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand