Dienstleistung
Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Montag - Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
05491 662-88
05491 662-0
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Donnerstag
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oder nach Vereinbarung
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Schlagwörter
Melderegisterauskunft, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand, Ausländerstelle, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 9,00
Es müssen keine Fristen beachtet werden.