Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Montag - Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
05491 662-88
05491 662-0
Mühlenstraße 18
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Montag - Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport