Dienstleistung
Anzeige eines Hausbrunnens
Sie haben als Inhaber/in eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung die Pflicht, diesen anzuzeigen.
Bitte wenden Sie hierfür an den Landkreis Vechta. Nähere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link.
Schlagwörter
eigener Brunnen, Trinkwasser, Trinkwasserentnahme, Einzelwasserversorgungsanlage, Eigenwasserversorgungsanlage, Eigenversorgung, Trinkwasserversorgung, Trinkwasserverordnung, Hausbrunnen, Brunnen, Trinkwasseranschluss, Hausanschluss Trinkwasser, eigene Quelle