Eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ist eine Auszug aus dem Melderegister, aus denen ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und ihre Anschrift hervorgehen.

 

Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

 

Inhalt der Bescheinigungen

  • einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

 

  • erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, Religionszugehörigkeit, frühere Anschriften in Oldenburg sowie Ein- und Auszugsdatum. Wichtig: Kinder werden in einer erweiterten Meldebescheinigung nur berücksichtigt, wenn sie im gesamten Meldezeitraum minderjährig waren.

 

  • Lebensbescheinigung:
    • Eine Lebensbescheinigung wird zur Vorlage bei der in- und ausländischen Rentenversicherungen benötigt. Durch eine solche Bescheinigung bestätigt die Meldebehörde, dass die Person im Melderegister geführt ist und am Leben ist.
    • Die Lebensbescheinigung kann nur mit persönlicher Vorsprache ausgestellt werden. 

Für die Ausstellung einer einfachen Meldebescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 7,50 Euro an. 

 

 

Bei der erweiterten Meldebescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 9,00 Euro zu entrichten. 


Meldebescheinigung